ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

  1. Allen Verträgen, Angeboten, Lieferungen und Leistungen der wahre Kommunikation wK GmbH (nachfolgende wahre Kommunikation) liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. 
  2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von wahre Kommunikation gelten auch dann, wenn wahre Kommunikation in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. 

 

§ 2 Vertragsabschluss

  1. wahre Kommunikation-Angebote sind freibleibend.
  2. Ein Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung des Auftrags bzw. Vertrages zustande. Im Falle von Vollkaufleuten kann dies auch durch eine Bestätigung des Kostenvoranschlags durch den Auftragnehmer erfolgen.
  3. Kostenvoranschläge und sonstige Anlagen zu Angeboten oder Auftragsbestätigungen von wahre Kommunikation sind wesentliche Bestandteile des jeweiligen Vertrags.

 

§ 3 Leistungsumfang

  1. Gegenstand jedes Auftrags ist die vereinbarte Konzeptions-, Promotion-, Veranstaltungs- und/oder Beratungstätigkeit durch wahre Kommunikation, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.
  2. wahre Kommunikation ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen Dritte zu beauftragen.
  3. Änderungen und Ergänzungen der Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 
  4. Für alle vom Kunden in Auftrag gegebenen, zusätzlichen Dienstleistungen berechnet wahre Kommunikation die für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten (Zeithonorar) und Auslagen gemäß aktueller Honorar- und Auslagensätze von wahre Kommunikation, die auf Anforderung des Auftraggebers zur Verfügung gestellt werden.
  5. Bei Änderungen und Ergänzungen der Aufträge ist wahre Kommunikation nicht für angemessene Terminverschiebungen verantwortlich.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, wahre Kommunikation nach Kräften zu unterstützen und alle ihm möglichen, zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. 
  2. Kommt der Auftraggeber Verpflichtungen nach Absatz 1 nicht nach, haftet er wahre Kommunikation für den daraus entstehenden Schaden.

 

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Das Entgelt für die Dienste von wahre Kommunikation wird entweder nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, hat wahre Kommunikation neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise werden vertraglich geregelt. 
  2. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Alle Preisangaben verstehen sich netto, d.h. zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
  3. Preiserhöhungen um bis zu 5 % sind zulässig und vom Auftraggeber zu tragen. Über Preiserhöhungen über 5 % muss wahre Kommunikation innerhalb von 3 Wochen nach Bekanntwerden der preiserhöhenden Umstände dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Widerspricht der Auftraggeber dem Kostenvoranschlag nicht innerhalb von 1 Woche, gelten die Preiserhöhungen als genehmigt.
  4. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, so ist wahre Kommunikation berechtigt, ab dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 3 % (in Worten: drei von hundert) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt wahre Kommunikation vorbehalten.
  5. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, so hat wahre Kommunikation das Recht, vom Vertrag zurückzutreten sowie unverzüglich seine Leistungen ohne Angabe von Gründen einzustellen und ggf. laufende Promotions, Events etc. zu stoppen. Aus diesem Umstand eventuell erwachsende Ansprüche können gegen wahre Kommunikation nicht geltend gemacht werden. 
  6. Sollte die Promotion ohne Verschulden von wahre Kommunikation nicht durchgeführt werden, sind dessen bereits erbrachte Vorleistungen nach Aufwand zu honorieren.
  7. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen rechtskräftig festgestellten oder von wahre Kommunikation anerkannten Ansprüchen zu.
  8. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.

 

§ 6 Haftung

  1. Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung haftet wahre Kommunikation für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.
  2. Die Haftung nach Abs. 1 ist beschränkt auf die Höhe des vereinbarten Honorars, d. h. Auftraggeber dürfen lediglich Honorarkürzungen vornehmen.
  3. Insoweit wahre Kommunikation Leistungen selbst von Dritten bezieht, haftet wahre Kommunikation nicht für deren Verschulden. Dies gilt insbesondere im Fall der Beauftragung von Promoterinnen und Promotern, die grundsätzlich weder als Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen von wahre Kommunikation einzustufen sind. wahre Kommunikation haftet auch nicht für Vertragsabschlüsse, die über die Vertretungsmacht der Promoter/-innen hinausgehen oder für von den Promoterinnen und Promotern begangene, unerlaubte Handlungen.
  4. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung in Obhut genommener Gegenstände wird nur im Fall grober Fahrlässigkeit auf der Basis der von wahre Kommunikation abgeschlossenen Versicherungen übernommen.
  5. Der Auftraggeber trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbemaßnahmen, insbesondere im Fall von Verstößen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und des Werberechts. Der Auftraggeber stellt wahre Kommunikation von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen tatsächlicher oder angeblicher Unzulässigkeit der Werbemaßnahmen und wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers frei. 

 

§ 7 Mängelgewährleistung

  1. Eine Haftung für Schäden und Mangelfolgeschäden, die durch von wahre Kommunikation erbrachte Leistungen entstanden sind, besteht nur nach Maßgabe des § 6 (Haftung).
  2. Bei berechtigten Mängelrügen ist wahre Kommunikation berechtigt, zunächst seine Leistungen nachzubessern.
  3. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Leistungserbringung.
  4. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach Maßgabe des § 6 (Haftung).

 

§ 8 Schutz des geistigen Eigentums

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von wahre Kommunikation gefertigten Ideen, Konzepte, Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen nur für die vertraglich vereinbarten, zeitlich und örtlich begrenzten Zwecke verwendet werden. Eine weitergehende Nutzung, die Weitergabe an Dritte und eine teilweise oder komplette Realisierung bedarf der schriftlichen Zustimmung von wahre Kommunikation sowie der Zahlung eines zu vereinbarenden Honorars. 

Bei Zuwiderhandlungen ist wahre Kommunikation berechtigt, in jedem Einzelfall eine Konventionalstrafe von 100.000 Euro zu verlangen.

 

§ 9 Datenschutz

Die vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten oder von wahre Kommunikation zu erhebenden Daten werden ausschließlich nach den Weisungen des Auftraggebers erhoben und verarbeitet. Die Verantwortung für die Wahrung der Rechte der Betroffenen i. S. d. BDSG verbleibt ausschließlich beim Auftraggeber.

 

§ 10 Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit wahre Kommunikation keine von wahre Kommunikation zur Vertragserfüllung eingesetzten Arbeitnehmer, selbstständige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ohne Zustimmung von wahre Kommunikation als Arbeitnehmer, selbstständige Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen zu beschäftigen. Bei Zuwiderhandlungen ist wahre Kommunikation berechtigt, in jedem Einzelfall eine Konventionalstrafe von 2.000 Euro zu verlangen.

 

§ 11 Kündigung

Eine etwaige Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 12 Zurückbehaltungsrecht

  1. Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat wahre Kommunikation an den ihr überlassenen Unterlagen und Materialien ein Zurückbehaltungsrecht.
  2. Nach Abschluss ihrer Arbeiten und nach Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Vertrag gibt wahre Kommunikation alle Unterlagen heraus, die ihr der Auftraggeber oder Dritte aus Anlass der Auftragsausführung übergeben haben. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften bzw. Sicherungskopien von Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen etc.

 

§ 13 Geheimhaltung

Beide Vertragspartner verpflichten sich, über alle während der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige wirtschaftlich wertvollen Erkenntnisse und alle sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen auch weiterer beteiligter Unternehmen, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren.

 

§ 14 Sonstiges

  1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
  2. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben. 
  3. Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben. wahre Kommunikation ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.
  4. wahre Kommunikation ist berechtigt, die Produktion zur Eigenwerbung und zu redaktionellen Zwecken auf Bild- und Tonträgern zu dokumentieren.
  5. wahre Kommunikation behält sich vor, Werbeaufträge abzulehnen, die aufgrund des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nicht den behördlichen oder gesetzlichen Bestimmungen entsprechen oder deren Veröffentlichung nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen für wahre Kommunikation unzumutbar sind. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt. In jedem Fall obliegt es dem Auftraggeber, für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Werbung zu sorgen. Von Ansprüchen Dritter ist wahre Kommunikation freizustellen.
  6. Rechte aus diesem Vertragsverhältnis dürfen vom Auftraggeber nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung von wahre Kommunikation abgetreten werden.
  7. Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrags entspricht.
  8. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dokumentenechte Faxschreiben werden von wahre Kommunikation anerkannt.
  9. Für das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand ist Hamburg vereinbart. 


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